Artikel vom:10.12.2020
Informationen zur Notbetreuung in Kitas, Horten und Grundschulen
in der Stadt Delitzsch
Für Freitag, den 11. Dezember 2020, wurde die neue Corona-Schutz-Verordnung
für den Freistaat Sachsen angekündigt. In dieser Verordnung werden die
Berechtigten für die Notbetreuung für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis
zunächst 10. Januar 2021 benannt.
Die konkrete Liste ist noch nicht bekannt, wird aber deutlich restriktiver
ausgestaltet sein als zum Ende der Notbetreuungen im Frühjahr 2020.
Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass sich so wenige Kinder wie möglich
in der Betreuung in den Einrichtungen/Schulen aufhalten. Die Gestattung einer
Notbetreuung ist die absolute Ausnahme.
Beauftragte von Trägern, Einrichtungen und der Stadt Delitzsch haben
vereinbart, dass die zentrale Gestattung der Anträge wieder durch die
Stadtverwaltung erfolgt. Bitte beachten Sie dazu bereits jetzt folgende
Hinweise:
1. Grundsätzlich müssen beide Elternteile oder beide Personensorgeberechtigte
in Bereichen der Kritischen Infrastruktur nach der
Verordnung des Freistaates Sachsen tätig sein. Es wird wieder Fälle
geben, in denen es aufgrund der besonders herausgehobenen Stellung
dieser Tätigkeiten ausreicht, wenn nur einer der beiden Elternteile in
diesem Bereich tätig ist und der andere an der Betreuung aus beruflichen
Gründen gehindert ist.
2. Die Gestattung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des vollständig
ausgefüllten und entsprechend unterschriebenen Antrages für die
Notbetreuung.
Die Unterschrift beider Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Es
können für jeden Personensorgeberechtigten getrennte Formulare
abgegeben werden.
3. Bitte geben Sie immer den Namen des Kindes und die Einrichtung mit an.
4. Sobald dieses Formblatt der Stadt Delitzsch vorliegt, wird es auf
www.delitzsch.de veröffentlicht. Bitte nutzen Sie keine alten Formulare
aus dem Frühjahr 2020. Die Vorlage des Formulars im Original ist
zwingend erforderlich.
5. Die Abgabe des Formulars erfolgt über den Briefkasten des Verwaltungsgebäudes
II/Technisches Rathaus, Schloßstraße 30 in Delitzsch.
6. Alle bis 12:00 Uhr des Tages im Original vorliegenden Anträge (erstmals
am Sonntag, dem 13. Dezember 2020) werden am gleichen Tag
bearbeitet und die Kita/Schule erhält umgehend die Bestätigung. Die
Einrichtung wird sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen und
alles Weitere klären.
7. Bereits jetzt können Sie sich vom Arbeit gebenden Betrieb eine
Bestätigung zu Ihrer beruflichen Tätigkeit und zu den beruflichen/
dienstlichen Gründen zur Verhinderung der Betreuung Ihres Kindes
einholen. Der Briefbogen muss Stempel, Datum und Unterschrift
aufweisen. Für die Gestattung legen Sie dieses Schreiben dem Antrag
bei, eine Bestätigung auf dem Formular entfällt in diesem Fall.
8. Die Notbetreuung findet ausschließlich zu den bereits bekannten
Öffnungszeiten der Einrichtungen statt. Eine Ausweitung auf schon
feststehende Schließzeiten, wie z. B. zwischen Weihnachten und
Neujahr, ist nicht möglich.
Aussagen zu konkreten Geschäftsschließungen erst am Wochenende
Da die ab 14. Dezember 2020 geltende Corona-Schutz-Verordnung erst am 11.
Dezember beschlossen werden soll, können natürlich erst dann verbindliche
Aussagen zum Thema Ladenschließungen etc. getroffen werden.
Am Wochenende 12./13 Dezember haben Sie nach jetzigem Stand folgende
Informationsmöglichkeiten:
- FAQ des Freistaates Sachsen:
https://www.coronavirus.sachse n.de/haeufige-fragen-zu-denausgangsbesch raenkungen-
und-einschraenkungen-des-oe ffentlichenlebens-
5074.html
- Corona-Hotline des Freistaates Sachsen: 0800 100 0214 (täglich 8 bis 18
Uhr)
Alles, was bis jetzt an Informationen „durchsickert“, ist nicht verbindlich. Erst die
Verordnung und die damit gemeinsam bekanntgemachte Begründung liefern
klare Festlegungen.
Fallzahlen im Landkreis Nordsachsen
(Stand: 8. Dezember 2020, Quelle: landkreis-nordsachsen.de)
Landkreis Nordsachsen
- 1.140 Personen sind derzeit positiv (7.12.: 1.140)
- 2.403 P. in behördlich angeordneter Quarantäne (7.12..: 1.670)
- 28 Menschen verstorben (7.12.: 26)
Sozialraum Delitzsch mit Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Schönwölkau, Löbnitz
- 143 Personen sind derzeit positiv (7.12.: 148)
- 485 P. in behördlich angeordneter Quarantäne (7.12.: 362)
- 3 Menschen verstorben (7.12.: 3)
Inzidenz in Nordsachsen
am 8.12.: 262,5 (Quelle: coronavirus.sachsen.de)
Telefon- und Onlinehilfen
Telefonnummern, wichtige Links und E-Mail-Adressen vom Freistaat Sachsen,
dem Landkreis Nordsachsen und der Stadt Delitzsch finden Sie auf
www.delitzsch.de/corona_delitzsch. Auf dieser Seite werden auch immer
aktuelle Verordnungen eingestellt.