Artikel vom:01.08.2020
Im Landkreis Nordsachsen besteht ab dem 1. August 2020 die Möglichkeit, ein Fahrzeug online zuzulassen. Im Rahmen des gesamten Projektes i-Kfz ist damit die Stufe 3 in Kraft getreten.
Nachdem schon am 1. Januar 2015 Stufe 1 des Projektes i-Kfz, die AuĂźerbetriebsetzung, und ab 1. Oktober 2017 Stufe 2, die Wiederzulassung auf den gleichen Halter, in Kraft getreten sind, kann nun im Rahmen von Stufe 3 der deutlich komplexere Vorgang von Fahrzeugzulassungen online von zu Hause aus vorgenommen werden.
In dieser neuen Stufe des Projektes i-Kfz sind - gegenwärtig ausschließlich durch Bürger (Privatpersonen) – die Erledigung folgender Vorgänge möglich:
• Zulassung von fabrikneuen Fahrzeugen
• Umschreibung bereits zugelassener Fahrzeuge
• Wiederzulassung von außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen
• Änderung der Adresse des Fahrzeughalters
• Außerbetriebsetzun g von Fahrzeugen
Um diese neue Art der Zulassung durchführen zu können, sind Voraussetzungen nötig, die wir auf unserer Homepage unter der Aufgabe: Kfz-Online (Landratsamt – Bürgerservice – Aufgaben) veröffentlicht haben. Das i-Kfz-Portal finden Sie unter: https://ikfz.ikfz-sachsen.de/ikfz3/?LICE NSEIDENTIFIER=nordsachsen_kreis.